KRAITEC® top PV
KRAITEC® top PV ist eine Bautenschutzmatte zum Schutz vor mechanischen Beschädigungen auf hochwertigen PVC-Abdichtungen im Sinne der DIN 18531, 18533, 18535 sowie der Flachdachrichtlinie. KRAITEC® top PV wird als schützende Unterlage bei Photovoltaikanlagen als Lagentrennung eingesetzt. KRAITEC® top PV besitzt eine unterseitige Verbundfolienkaschierung die als integrierte Trennlage (Weichmacherbarriere) bei Unverträglichkeit zu den PVC- Dachabdichtungsbahnen, inAbsprache mit dem Dachbahnenhersteller, fungieren kann. Zusätzlich ausgestattet mit einem Reibbeiwert ≥ 0,6 (siehe unten stehende Daten)
Material:
Gummigranulat auf Recyclingbasis mit Polyurethan gebunden, einseitig mit einer Verbundfolie kaschiert.
Oberfläche: schwarz/farbig durchsetzt - Granulatstruktur
Unterseite: Blau- Folienstruktur (produktionsbedingter Überstand ohne Verlegefunktion)
Maße / Gewicht / Toleranzen:
Länge: 8000mm ± 1,5 %
Breite: 1250 mm ± 1,5 %
Stärke: 8mm ± 0,6 mm
Raumgewicht: 810 kg/m³
Kaschierung: Mehrschicht-Verbundfolie
PVC verträglich
Flächengewicht: ca. 6,48 kg/m²
Produktprüfungen:
Reibbeiwert: μ ≥ 0,6 je nach Beschaffenheit und Alter der Dachbahnen
*Labormessung Metall auf PVC-Dachbahn (trocken/neu)
Zugfestigkeit: ca. 0,8 N/mm² (DIN EN ISO 1798)
Reißdehnung: ca. 40% (DIN EN ISO 1798)
Brandverhalten: Efl (B2) (DIN EN 13501-1)
Temperaturbeständigkeit: -30°C bis 80°C
Umweltverhalten: Verrottungsbeständig u. Wasserverträglich
Verkehrsbelastung: ca. 19 t/m² bei 10% Stauchung / ca. 50 t/m² bei 20% Stauchung (in Anlehnung der DIN EN ISO 3386-2)
Ausdehnung unter Feuchtigkeit: mind. 2% (abhängig von Feuchtegehalt und Einbausituation)
UV-Beständigkeit: beständig nach DIN EN 1297 und DIN EN ISO 3386-2
Weichmacherwanderung: Wird Aufgrund der Verbundfolienkaschierung unterbunden
Die Verlegung erfolgt entsprechend der Verlegeanleitung KRAITEC® top PV.
Verträglichkeit: Aufgrund der Vielzahl an marktüblichen Abdichtungsbahnen mit unterschiedlichsten Rezepturen, muss die Verträglichkeit (z.B. zu Weichmachern oder Verblockungen) vom Hersteller der Abdichtungsbahn freigegeben werden.